Recht Aktualisiert am 23. Juli 2026 9 Min. Lesezeit

DSGVO-konforme Website 2026: Was Sie prüfen müssen

Cookies, Tracking, Consent, Hosting-Standort und Auftragsverarbeitung. Praxis-Check ohne juristisches Kauderwelsch.

DSGVO-konform heißt nicht kompliziert, sondern transparent. Wer weiß, welche Daten seine Website verarbeitet, wer sie sieht und wie lange sie liegen, hat den größten Teil bereits erledigt. Der Rest ist saubere Umsetzung.

Die sechs Punkte, die zählen

1. Impressum und Datenschutzerklärung aktuell

Beide Dokumente müssen zur tatsächlichen Nutzung Ihrer Website passen. Kein Textbaustein aus einem Generator hilft, wenn er nicht mit den echten Diensten übereinstimmt.

2. Cookie-Banner nur wo nötig

Ein Banner brauchen Sie, wenn nicht zwingend erforderliche Cookies gesetzt werden. Reine Statistik ohne Personenbezug kann in Deutschland unter engen Voraussetzungen ohne Zustimmung laufen, wird aber häufig falsch umgesetzt. Wichtig ist echte Wahlfreiheit.

3. Tracking sauber trennen

Werbepixel, Marketing-Tags und Chat-Widgets nur nach Zustimmung laden. Analytics konfigurieren, IP kürzen, Datenaufbewahrung begrenzen, Auftragsverarbeitung abschließen.

4. Hosting-Standort und Anbieter

EU-Hosting ist die einfachste Antwort. Sonst prüfen, ob Ihr Anbieter aktuelle Standardvertragsklauseln und geeignete Schutzmaßnahmen anbietet.

5. Formulare mit Zweckbindung

Nur die Felder, die wirklich nötig sind. Keine Pflichtangaben ohne sachlichen Grund. Klarer Hinweis, wofür die Daten genutzt werden und wann sie gelöscht werden.

6. Auftragsverarbeitungsverträge

Für Hosting, Analytics, Mailversand, Chatbot und ähnliche Dienste. Ohne Vertrag keine rechtssichere Nutzung.

Typische Dienste und ihre Stolperfallen

DienstAVV nötig?Typischer Fehler
HostingJaAVV nie abgeschlossen, weil „läuft ja"
Web-Analyse (z. B. Google Analytics, Matomo)JaLädt vor der Einwilligung; IP nicht gekürzt
Google Fonts / externe SchriftenVom Google-Server geladen statt lokal eingebunden — Klassiker der Abmahnwellen
YouTube-VideosDirekt eingebettet statt Zwei-Klick-Lösung oder erweiterter Datenschutzmodus
Kontaktformular / NewsletterJa (Versanddienst)Pflichtfelder ohne Grund, kein Double-Opt-in beim Newsletter
Chatbot / Live-ChatJaÜbermittlung an Drittanbieter ohne Einwilligung und ohne Hinweis

Der 15-Minuten-Selbstcheck

  1. Website im privaten Browserfenster öffnen und die Netzwerk-Anfragen ansehen (F12 → „Netzwerk"): Welche fremden Domains laden, bevor Sie im Banner zugestimmt haben? Alles, was da nicht hingehört, ist ein Befund.
  2. Cookie-Banner prüfen: Ist „Ablehnen" genauso leicht erreichbar wie „Akzeptieren"? Versteckte Ablehnen-Links auf der zweiten Ebene gelten als unfaire Gestaltung.
  3. Datenschutzerklärung mit der Realität abgleichen: Steht jeder tatsächlich eingesetzte Dienst drin — und umgekehrt kein Dienst, den Sie längst entfernt haben?
  4. Formulare durchgehen: Ist jedes Pflichtfeld wirklich nötig? Gibt es einen Hinweis auf Zweck und Speicherdauer?
  5. AVV-Ordner prüfen: Liegt für Hosting, Analyse, Mailversand und Chat jeweils ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor?

Was 2026 besonders auffällt

Aufsichtsbehörden achten stärker auf faire Cookie-Banner, echte Löschprozesse und die Weitergabe von Daten an US-Dienste. Viele Websites tragen alte Fehler mit sich herum, weil sie einmal eingerichtet und nie überprüft wurden. Dazu kommt seit Juni 2025 eine zweite Baustelle, die oft mit dem Datenschutz verwechselt wird, aber eigene Regeln hat: die Barrierefreiheit nach dem BFSG. Was dort gilt und wen es betrifft, steht im Artikel Barrierefreie Website nach BFSG. Wer ohnehin einen Relaunch plant, sollte beides zusammen angehen — der Artikel Website-Relaunch: Wann er sich lohnt zeigt das Vorgehen.

Wenn Sie unsicher sind, hilft ein strukturierter DSGVO-Website-Check. Ergebnis ist eine klare Prioritätenliste, keine juristische Prüfung.

Fynn Thöne
Fynn Thöne

IHK-zertifizierter Fachinformatiker für Systemintegration, Gründer von Fynn IT in Berlin.

Aktualisiert am 23. Juli 2026

Häufige Fragen

Nur wenn nicht erforderliche Cookies gesetzt werden. Wer ausschließlich technisch notwendige Cookies nutzt, braucht keinen. Zweifel klärt eine kurze Prüfung der eingesetzten Dienste.

Für eine Standardseite oft als Startpunkt geeignet. Sobald individuelle Dienste im Einsatz sind, sind Anpassungen zwingend. Ein generischer Text, der nichts mit der tatsächlichen Website zu tun hat, ist eher Risiko als Schutz.

Ja, wenn sie direkt vom Google-Server geladen werden — dabei wird die IP-Adresse des Besuchers ohne Einwilligung übertragen. Die Lösung ist einfach: Schriften lokal auf dem eigenen Server einbinden. Das ist mit wenigen Handgriffen erledigt und nebenbei auch schneller.

Erst wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind — oder bei besonders sensiblen Datenkategorien. Die meisten kleinen Unternehmen brauchen keinen, müssen die DSGVO aber trotzdem einhalten.

In der Regel fordert die Aufsicht zuerst zur Nachbesserung auf. Bußgelder fallen bei anhaltenden oder groben Verstößen an. Wichtig ist, Verstöße nicht bewusst weiterlaufen zu lassen.
Nächster Schritt

Unverbindlich besprechen, was für Sie sinnvoll ist

Kurzes Gespräch, ehrliche Einschätzung, keine Vertriebstricks. Antwort meist am selben Tag.