Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Damit ist Barrierefreiheit für viele Websites erstmals keine freiwillige Kür mehr, sondern gesetzliche Pflicht mit Bußgeldrahmen. Gleichzeitig kursiert viel Halbwissen: Nicht jede Firmenwebsite fällt unter das Gesetz, aber deutlich mehr, als viele Inhaber glauben. Dieser Artikel ordnet ein, wer betroffen ist, was konkret gefordert wird und wie Sie den Stand Ihrer Website selbst grob prüfen.
Wen das BFSG betrifft — und wen nicht
Das Gesetz zielt auf Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites ist der wichtigste Anwendungsfall der „elektronische Geschäftsverkehr": Sobald Verbraucher über die Website etwas kaufen, buchen oder verbindlich beauftragen können, fällt dieser Teil der Website unter das BFSG. Das betrifft Online-Shops genauso wie Terminbuchungen, Reservierungssysteme oder kostenpflichtige Mitgliedschaften.
- Betroffen: Shops, Buchungs- und Bestellfunktionen, Kontaktwege, die Teil eines Vertragsabschlusses sind — sofern sich das Angebot an Verbraucher richtet.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten — also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Achtung: Für Produkte im Shop greift diese Ausnahme nicht.
- Faktisch kaum betroffen: reine B2B-Angebote und Visitenkarten-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion.
Wichtig für die Einordnung: Auch wer rechtlich ausgenommen ist, profitiert von Barrierefreiheit — mehr dazu am Ende.
Was konkret gefordert wird
Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Web-Bereich auf die international etablierten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) in der Stufe AA verweist. Hinter dem Normen-Sperrfeuer stehen vier verständliche Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und technisch robust sein. In der Praxis heißt das unter anderem:
- Ausreichende Farbkontraste zwischen Text und Hintergrund.
- Aussagekräftige Alternativtexte für informative Bilder.
- Vollständige Bedienbarkeit ohne Maus, nur mit der Tastatur.
- Sichtbarer Tastatur-Fokus und logische Reihenfolge der Elemente.
- Formulare mit beschrifteten Feldern und verständlichen Fehlermeldungen.
- Saubere Überschriften-Struktur, die Screenreader vorlesen können.
- Text, der sich auf 200 Prozent vergrößern lässt, ohne dass Inhalte abgeschnitten werden.
Dazu kommt eine formale Pflicht: eine „Erklärung zur Barrierefreiheit" auf der Website, ähnlich wie Impressum und Datenschutzerklärung.
Die 15-Minuten-Selbstprüfung
- Tastatur-Test: Maus weglegen und die Website nur mit Tab, Enter und Pfeiltasten bedienen. Kommen Sie überall hin? Sehen Sie immer, wo Sie sind?
- Zoom-Test: Im Browser auf 200 Prozent vergrößern. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Kontrast-Test: Wirken graue Texte auf hellem Grund schwer lesbar, sind sie es für viele Menschen erst recht.
- Bild-Test: Rechtsklick auf wichtige Bilder — fehlen Alternativtexte, fehlt Screenreadern die Information komplett.
- Automatik-Check: Werkzeuge wie Lighthouse oder WAVE finden einen Teil der Probleme automatisch. Wichtig: Ein grünes Automatik-Ergebnis ist ein Anfang, kein Nachweis — viele Kriterien kann nur ein Mensch prüfen.
Warum Overlay-Widgets keine Lösung sind
Anbieter sogenannter Accessibility-Overlays versprechen Barrierefreiheit per einbaubarem Widget. Die Fachwelt ist sich ungewöhnlich einig, dass diese Werkzeuge echte Barrieren nicht beheben, sondern überdecken — und teils neue schaffen. Wer sich auf ein Overlay verlässt, hat weder die Nutzerprobleme gelöst noch belastbare Rechtssicherheit gewonnen. Der seriöse Weg führt über die Behebung der Ursachen im Code und Inhalt.
Was Umsetzung realistisch kostet
Der Aufwand hängt stark vom Ausgangszustand ab. Eine moderne, sauber gebaute Website erfüllt viele Kriterien bereits nebenbei; dann geht es um Feinschliff wie Kontraste, Alternativtexte und die Erklärung zur Barrierefreiheit. Alte Baukasten- oder Theme-Websites mit verschachtelten Layouts brauchen dagegen oft strukturelle Eingriffe — in solchen Fällen ist ein ohnehin fälliger Relaunch häufig wirtschaftlicher als Flickwerk. Barrierefreiheit lässt sich dann von Anfang an einbauen, was deutlich günstiger ist als jede Nachrüstung.
Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht
Rund jeder zehnte Mensch in Deutschland lebt mit einer Behinderung, dazu kommen altersbedingte Einschränkungen beim Sehen und Bedienen. Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen, sind fast immer schneller und klarer strukturiert — und vieles, was Screenreadern hilft, hilft auch Google und KI-Suchsystemen beim Verstehen der Inhalte. Wer neu baut, sollte Barrierefreiheit deshalb unabhängig von der Rechtslage einplanen. Beim Website-Check prüfen wir Barrierefreiheits-Grundlagen mit, und in der Webentwicklung gehört sie zum Standard.
